EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

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Sonnentransmitter
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Sonnentransmitter »

Tanuki hat geschrieben:Einfach sich auf ein beliebiges Heft einigen, z.B. 2701 und eine md5 Pruefsumme drueber bilden. Wenn die bei euch unterschiedlich sind, hat sich Beam etwas neues ausgedacht. :lol:
Genau! Gute Idee ;)
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Phaitoon
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Phaitoon »

Sonnentransmitter hat geschrieben:
Tanuki hat geschrieben:Einfach sich auf ein beliebiges Heft einigen, z.B. 2701 und eine md5 Pruefsumme drueber bilden. Wenn die bei euch unterschiedlich sind, hat sich Beam etwas neues ausgedacht. :lol:
Genau! Gute Idee ;)
Ich glaube zwar nicht an ein gut getarntes »Wasserzeichen« – so ein Prüfsummenvergleich ist aber ein guter Ansatz …
2701: d68db7bdfd13b2f6964521e13984a232
2702: 607446dece9160e5bf63ec8b4e85f77f

Verwendet habe ich http://www.winmd5.com/
Das Programm ist kompakt (250 KB) und muss nicht installiert werden (kein Registry Eintrag etc).
So, dann warte ich mal darauf, dass jemand die Probe aufs Exempel macht. :rolleyes:
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ganerc
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von ganerc »

Phaitoon hat geschrieben:So, dann warte ich mal darauf, dass jemand die Probe aufs Exempel macht. :rolleyes:
Ich habe die gleiche Prüfsumme.
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Phaitoon
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Phaitoon »

ganerc hat geschrieben:
Phaitoon hat geschrieben:So, dann warte ich mal darauf, dass jemand die Probe aufs Exempel macht. :rolleyes:
Ich habe die gleiche Prüfsumme.
Na also. Entwarnung an der Wasserzeichen Front (was beam betrifft).
Beam eBooks: ohne DRM und seit Sep 2012 auch Wasserzeichenfrei!

Wer sich an dem Wasserzeichen stört kann die eBooks auch erneut runterladen.
Es wird wie gesagt keine (Kunden)ID mehr im eBook hinterlegt.

Übrigens ist im beam Shop zu lesen: »Alle eBooks ohne hartes DRM«
Das zusätzliche Adjektiv konnte einen schon stutzig machen und jetzt eigentlich auch weggelassen werden?!
Würde mich mal interessieren wie beam zu dem Thema steht.
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Negasphäre
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Negasphäre »

Tanuki hat geschrieben:
Phaitoon hat geschrieben:Zum Thema Wasserzeichen:
Beam hat seine eBooks sehr wohl eine Zeitlang mit einem (einfachen) Wasserzeichen versehen.
(Eine Datei »wasserzeichen.xhtml« mit einer 13 stelligen ID im Rootverzeichniss des ePubs.)
Diese Datei wurde jeweils beim Download des eBooks dynamisch eingefügt.
Aktuell ist dies nicht mehr der Fall!
Der letzte Band der auf diese Weise gekennzeichnet wurde war PR 2665. (Aug 2012)
Frage mich, wozu das gut gewesen sein soll. So leicht zu entfernen. Wollen wir mal testen, ob die sich vielleicht was besseres ausgedacht haben? Ich habe leider kein PR von Beam. Bei PR bin ich Totholzfan. Aber wenn zwei mitmachen....

Einfach sich auf ein beliebiges Heft einigen, z.B. 2701 und eine md5 Pruefsumme drueber bilden. Wenn die bei euch unterschiedlich sind, hat sich Beam etwas neues ausgedacht. :lol:
Ha, wäre interessant. :D
Ich hätte b21b519ae5c931ad41a58d30f2914cb7 anzbieten.
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Sheldon
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Sheldon »

Negasphäre hat geschrieben:
Tanuki hat geschrieben:
Phaitoon hat geschrieben:Zum Thema Wasserzeichen:
Beam hat seine eBooks sehr wohl eine Zeitlang mit einem (einfachen) Wasserzeichen versehen.
(Eine Datei »wasserzeichen.xhtml« mit einer 13 stelligen ID im Rootverzeichniss des ePubs.)
Diese Datei wurde jeweils beim Download des eBooks dynamisch eingefügt.
Aktuell ist dies nicht mehr der Fall!
Der letzte Band der auf diese Weise gekennzeichnet wurde war PR 2665. (Aug 2012)
Frage mich, wozu das gut gewesen sein soll. So leicht zu entfernen. Wollen wir mal testen, ob die sich vielleicht was besseres ausgedacht haben? Ich habe leider kein PR von Beam. Bei PR bin ich Totholzfan. Aber wenn zwei mitmachen....

Einfach sich auf ein beliebiges Heft einigen, z.B. 2701 und eine md5 Pruefsumme drueber bilden. Wenn die bei euch unterschiedlich sind, hat sich Beam etwas neues ausgedacht. :lol:
Ha, wäre interessant. :D
Ich hätte b21b519ae5c931ad41a58d30f2914cb7 anzbieten.
Habe ich auch.

Ich denke ein Wasserzeichen soll nur der Verunsicherung dienen. Otto Normalverbraucher der aus irgendwelchen Gründen so gekennzeichnete EBooks ins Netz stellen will, kann sich nicht 100% sicher sein ob nicht doch irgendwo was drinne ist das auf ihn zurückzeigt. Profiknacker wird das sicher nicht abschrecken, vielleicht sogar eher als Herausforderung ansehen.
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Karbur »

Nochmal zurück zum ursprünglichen Thema gestohlener oder verlorener Reader: da ich ja auch nur elektronisch lese, für mich natürlich auch interessant. Im Zweifelsfall würde ich einen Diebstahl sowieso sowohl bei der Polizei als auch bei Amazon anzeigen. Nachweisfrage geklärt. Bei Verlust wurde ich den Reader auch bei Amazon sperren lassen. Soweit ich weiss, löschen die dann die Inhalte sobald er das nächste Mal online ist.Ich denke mal, auch damit ist die Nachweisfrage eindeutig, da mache ich mir mehr Sorgen, weil es den Touch 3G als besten Reader überhaupt nicht mehr gibt und ich dann ohne ihn klarkommen müsste. ...
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Loxagon
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Loxagon »

Ich denke mal es reicht nicht aus zu beweisen dass "deine" eBooks verbreitet werden. Immerhin kann man zB auch deinen Account hacken, oder deinen PC und so an die eBooks kommen. Du kannst deinen Reader verlieren. Man kann ihn dir klauen. Damit stehts schon 4:1 für "dein eBook = du hast verbreitet". Theoretisch könnte der Reader auch kaputt gehen und einer derer die ihn nun in die Hand kriegen drin rumwühlen, und die eBooks verbreiten. 5:1.

Es gibt also weitaus mehr möglichkeiten dass jemand anderes "deine" eBooks verbreitet, als dass du es selbst machst. Im Zweifelsfalle muss man eh beweisen können dass DU es warst, der "deine" eBook verbreitet hat.
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Kapaun
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Kapaun »

Loxagon hat geschrieben:Ich denke mal es reicht nicht aus zu beweisen dass "deine" eBooks verbreitet werden. Immerhin kann man zB auch deinen Account hacken, oder deinen PC und so an die eBooks kommen. Du kannst deinen Reader verlieren. Man kann ihn dir klauen. Damit stehts schon 4:1 für "dein eBook = du hast verbreitet". Theoretisch könnte der Reader auch kaputt gehen und einer derer die ihn nun in die Hand kriegen drin rumwühlen, und die eBooks verbreiten. 5:1.

Es gibt also weitaus mehr möglichkeiten dass jemand anderes "deine" eBooks verbreitet, als dass du es selbst machst. Im Zweifelsfalle muss man eh beweisen können dass DU es warst, der "deine" eBook verbreitet hat.
Seh ich auch so. Das ist allenfalls ein Anfangsverdacht, nichts weiter.
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Sheldon
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Sheldon »

Kapaun hat geschrieben:
Loxagon hat geschrieben:Ich denke mal es reicht nicht aus zu beweisen dass "deine" eBooks verbreitet werden. Immerhin kann man zB auch deinen Account hacken, oder deinen PC und so an die eBooks kommen. Du kannst deinen Reader verlieren. Man kann ihn dir klauen. Damit stehts schon 4:1 für "dein eBook = du hast verbreitet". Theoretisch könnte der Reader auch kaputt gehen und einer derer die ihn nun in die Hand kriegen drin rumwühlen, und die eBooks verbreiten. 5:1.

Es gibt also weitaus mehr möglichkeiten dass jemand anderes "deine" eBooks verbreitet, als dass du es selbst machst. Im Zweifelsfalle muss man eh beweisen können dass DU es warst, der "deine" eBook verbreitet hat.
Seh ich auch so. Das ist allenfalls ein Anfangsverdacht, nichts weiter.
Das mag wohl sein. Aber für eine Abmahnung oder Strafanzeige reicht der Verdacht, dann läuft die Maschinerie erst mal los. Mag wohl sein dass das alles nicht für eine rechtskräftige Verurteilung reicht, aber bis dahin hat man schon mal ne Menge Ärger.
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Kapaun
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Kapaun »

Sheldon hat geschrieben:
Kapaun hat geschrieben:
Loxagon hat geschrieben:Ich denke mal es reicht nicht aus zu beweisen dass "deine" eBooks verbreitet werden. Immerhin kann man zB auch deinen Account hacken, oder deinen PC und so an die eBooks kommen. Du kannst deinen Reader verlieren. Man kann ihn dir klauen. Damit stehts schon 4:1 für "dein eBook = du hast verbreitet". Theoretisch könnte der Reader auch kaputt gehen und einer derer die ihn nun in die Hand kriegen drin rumwühlen, und die eBooks verbreiten. 5:1.

Es gibt also weitaus mehr möglichkeiten dass jemand anderes "deine" eBooks verbreitet, als dass du es selbst machst. Im Zweifelsfalle muss man eh beweisen können dass DU es warst, der "deine" eBook verbreitet hat.
Seh ich auch so. Das ist allenfalls ein Anfangsverdacht, nichts weiter.
Das mag wohl sein. Aber für eine Abmahnung oder Strafanzeige reicht der Verdacht, dann läuft die Maschinerie erst mal los. Mag wohl sein dass das alles nicht für eine rechtskräftige Verurteilung reicht, aber bis dahin hat man schon mal ne Menge Ärger.
Das ist der Grund, weshalb ich den Diebstahl meines Readers bei der Polizei angezeigt habe, als ich ihn vor zwei oder drei Jahren mal in der Bahn vergessen hatte und er nicht wieder auftauchte. Der Polizist meinte zwar, dass bei der Anzeige nichts rauskommt, aber das war mir eh klar. Damit ist allerdings amtlich dokumentiert, dass mir das Ding verloren gegangen ist.
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Loxagon
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Re: EBook Reader verloren/gestohlen, was nun ?

Beitrag von Loxagon »

Das iat aber wieder zu einfach... sagen wir mal ...

"Ich" bin böse und verbreite die eBooks. Sobald ich alle gekauft habe, uppe ich diese auf einer Seite wo ich durch Werbung hunderte Euros im Monat verdiene. Dann melde ich meinen Reader als gestohlen und gebe eine Woche später die eBooks zum gratis Download frei. Durch die Anzeige bin ich fein raus, da ich natürlich alle Uploads usw in einem Internetcafe mache.

Verstehst du, was ich mein?

Aber ich denke mal dass die PR-Leute fair genug sind, und in einem Fall wo sie einen Namen bekommen erstmal nachforschen. Denn zeigen sie nur einmal zu Unrecht jemanden an, und das kommt raus... Au wei!
Dass man dagegen vorgeht ist klar, logisch und auch richtig. Solange keiner ins Kreuzfeuer gerät der wirklich unschuldig ist.

Die wahren Täter sind eh kaum zu fassen. Ich glaub jetzt nicht dass jemand so hohl wäre, über seine eigene IP so etwas anzubieten. In dem Fall würde ich als Rechtsinhaber keine Anzeige wegen Verfielfältigung erstatten sondern direkt die Männer mit den Kitteln anrufen :devil:
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