Du schreibst:
Ja, da fängt die Problematik an!Dieser Textpassage habe ich entnommen dass Staatsgebilde wie die LFG z. B. keine Raumregionen beanspruchen dürfen. Die staatliche Hohheit endet an der Systemgrenze. Im Grunde dem Seerecht ähnlich.
Wo endet z.B. die Hoheit einer lokalen Regierung - oder meinetwegen der LFG als Supraorganisation - außerhalb der Systemgrenzen?
Wo liegen diese Systemgrenzen überhaupt?
Wo beginnt der besagte »Freie Raum«?
Könnte da z.B. zwar das Wega-System zur LFG »gehören« und natürlich viele andere Sonnensysteme auch, aber ein Vetris Molaud hätte die rechtlich einwandfreie Möglichkeit in 1 Lichtjahr Entfernung von Sol eine riesige Machtbasis im Raum zu errichten? In der Art von Quinto Center oder von Kolonnenforts?
Ich denke schon, dass es zumindest in Kerngebieten der LFG oder eines anderen Sternenreichs »No Go-Raumvolumina« geben wird und geben muss, die von Anderen nicht machtpolitisch oder militärisch genutzt werden dürfen!
Sonst wären absehbare Bedrohungen via Rechtsdefinition »Freier Raum« in unmittelbare Nähe der jeweiligen Kernwelten führbar!